15. September 2010

Eintragung der Vormerkung

Heute kamen zwei Briefe.
Einer von der bayerischen Landesjustizkasse in Bamberg. Die Auflassungsvormerkung wurde eingetragen, wodurch Kosten in Höhe von 96 Euro entstanden sind.

Gleichzeitig kam auch ein Brief vom Notar: Mit der Eintragung der Vormerkung ist auch die erste Teilzahlung des Kaufpreises für das Grundstück an den (Noch-)Eigentümer unseres gekauften Grundstücksteil fällig. Da unser Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nun durch die eingetragene Vormerkung gesichert ist, können wir risikolos das Geld überweisen.

Die Eintragung der Vormerkung dauerte damit nicht ganz drei Wochen, nachdem wir am 27.09.2010 das Grundstück gekauft haben.

Beide Rechnungen haben wir beglichen. Für die Anzahlung auf das Grundstück ist damit der größte Teil unseres zuvor für das Haus angesparte Kapital weg.

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