Heute kam mal wieder eine Rechnung anlässlich des Grundstückskaufs.
Die örtlich zuständige Gemeinde hatte sich über das Vorkaufsrecht nach § 24 ff. BauGB gegenüber dem Notar geäußert.
Dies ist nach Auffassung der Gemeinde eine "Zeugniserteilung" und damit eine Amtshandlung, die nach der gemeindlichen Kostensatzung eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro nach sich zieht.
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