30. November 2010

Plangespräch durchgeführt

Heute berichte ich über den ersten Schritt in Richtung Bauantragstellung: Das Plangespräch.

Vertragsgemäß stellt das Unternehmen Noriplana die Unterlagen für den Bauantrag bei der Gemeinde zusammen. Dazu wird mit einem Architekten ein Plangespräch geführt, in dem wichtige Punkte wie die Lage des Hauses, der Garagen, der Fassadengestaltung, der Dachform und die weiteren Anforderungen des für das jeweilige Grundstück geltenden Bebauungsplanes besprochen und festgelegt werden müssen.

Heute fand das dafür notwendige Plangespräch statt, über das im Folgenden berichtet wird:


Das Gespräch fand abends um 19.45 Uhr statt und dauerte circa 2,5 Stunden.
Die das Gespräch führende Architektin erklärte sich freundlicherweise bereit, zu uns nach Hause zu kommen.

Die Architektin war freundlich und kompetent und hörte sich geduldig unsere Wünsche an. Wir schilderten  unsere Vorstellungen (vgl. Hausansichten).

Grundsätzlich müssen beim Bauantrag folgende Eigenschaften des Hauses festgelegt werden:
  • Dachform und -neigung
  • Höhe des Kniestockes
  • Lage und Höhe des Hauses im Grundstück
  • Hausgröße und Abstandsflächen
  • Dachaufbauten, z.B. Dachgauben usw.
  • Anordnung und Größe der Fenster
  • Lage von Ent- und Versorgungsleitungen
  • Lage von Stellplätzen, Carports und Garagen
Da in unserem Fall das Haus im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gebaut werden soll und dessen Anforderungen umfänglich erfüllt, ist lediglich das sogenannte Freistellungsverfahren durchzuführen. Hier sind die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde einzureichen und es darf - ohne weitere Genehmigung nach einer gewissen Zeit sofort mit dem Bau begonnen werden. Das Freistellungsverfahren richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Bundesland. (zB. in Bayern nach Art. 58 BayBO 2009). Bleibt man also im Rahmen des Bebauungsplanes hat das den Vorteil, dass z.B. die Fassadengestaltung (z.B. Anordnung und Größe der Fenster) auch nach Bauantragsstellung - im Rahmen des Bebauungsplanes - flexibel bleibt.

Über diese Festlegungen hinaus, nutzten wir die Gelegenheit, um eine von uns eventuell angestrebte Grundrissänderung zu sprechen. Diese nahm sogar einen breiteren Raum innerhalb des Gesprächs ein. Auch hier zeigte sich die Architektin der Firma Noriplana sehr freundlich und hilfsbereit, beriet uns entsprechend und bot eine abgeänderte Planung an.

Nach Abschluss des Gesprächs stellte uns die Architektin in Aussicht, uns die Unterlagen zur Genehmigung in ca. einer Woche per Email zur Ansicht zur schicken. Soweit sich keine Änderung ergibt, können dann dir Bauunterlagen zur Antragstellung vorgelegt werden. Im Standardvertrag werden an dieser Stelle (Übergabe der Bauunterlagen) 4 % der Bausumme zur Zahlung fällig.

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