28. Januar 2011

Baugenehmigung erteilt

Nachdem wir am 05.01.2011 den Freistellungsantrag gestellt hatten,  lag heute ein Schreiben der zuständigen Gemeinde im Briefkasten.

Sie teilt mit, dass sie für unser Bauvorhaben keine Genehmigung fordert und es für unser Vorhaben beim Freistellungsverfahren bleibt (Die Überschrift ist somit eigentlich irreführend).

Dies hat folgende Wirkungen:

  • Es besteht ab heute die Möglichkeit mit der Bauausführung zu beginnen!
  • Im Gegensatz zu einer formell erteilten Baugenehmigung trägt der Bauherr allerdings weiterhin das Risiko der formellen und materiellen Genehmigungsfähigkeit des Gebäudes. Der Baubeginn ist gemäß § 58 Abs. 5 i.V.m. Art. 68 Abs. 7 BayBO und die Aufnahme der Nutzung  (Art. 68 Abs. 2 BayBO) der zuständigen unteren Baubehörde (Kreisfreie Stadt bzw. Landratsamt) anzuzeigen.


Vor Baubeginn muss jetzt nur noch die Werkplanung mit Noriplana durchgeführt werden und natürlich die Witterungsverhältnisse passen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen